Überforderte Kinder

Die Standards für sexuelle Erziehung an Schulen müssen überarbeitet werden

Die Anwendung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in Kitas und Schulen ist kein deutscher Einzelfall. Unter dem Begriff „comprehensive sexuality education“ (CSE) hat sich in zahlreichen westlichen Staaten ein Konzept der Sexualerziehung ausgebreitet, das auf denselben Prämissen wie die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ beruht. Der Siegeszug der CSE in den letzten Jahren ist Ergebnis gezielter Einflussnahme durch internationale Nichtregierungsorganisationen und supranationale Institutionen. Besonders hervorzuheben sind die „Standards für Sexualerziehung in Europa“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2010 sowie die „International technical guidance on sexuality education“ der UNESCO von 2018, deren Inhalte direkt in Lehr- und Bildungspläne verschiedener Staaten einfließen.

Beide Leitfäden basieren auf der wissenschaftlich nicht belegten Annahme, Kinder seien von Geburt an „sexuelle Wesen“. Die WHO-Standards empfehlen daher in einer Matrix, in der Altersgruppe von null bis vier Jahren über „frühkindliche Masturbation“ zu sprechen und die Kinder zu befähigen, „die eigenen Bedürfnisse,  Wünsche und Grenzen“ beim „Doktorspiel“ auszudrücken. Anschließend sollen Vier- bis Sechsjährige mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Sechs- bis Neunjährige mit Empfängnisverhütung konfrontiert werden.

Beide Leitfäden basieren auf der Gender-Theorie, halten Sexualaufklärung durch Eltern für unzureichend und interpretieren selbst die platonische Eltern-Kind-Beziehung als Ausdruck von Sexualität. Die Hauptverantwortung für Schutz vor sexuellem Missbrauch wird von den Eltern auf die Kinder übertragen. Dazu sollen diese durch umfassende „sexuelle Bildung“ befähigt werden.

Das allerdings überfordert, sexualisiert und desensibilisiert Kinder für potentielle Gefahren und macht sie so für sexuellen Missbrauch erst recht anfällig. Es überrascht daher nicht, dass ein von dem Sexualpädagogen Uwe Sielert erarbeitetes Konzept der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in die WHO-Standards eingeflossen ist. Als maßgeblicher Entwickler der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ steht Sielert in geistiger Nachfolge des Sozialpädagogen Helmut Kentler, der selbst Kinder sexuell missbraucht hat. Diese Traditionslinie ist höchst alarmierend.

Die Kinderschutzorganisation „Safe Schools Alliance UK“ bezeichnet daher die WHO- und UNESCO-Leitfäden als „international anerkannten Rahmen für sexuelles Grooming“. In Großbritannien fällt diese Kritik auf fruchtbaren Boden. Im vergangenen Frühjahr entbrannte eine hitzige Debatte in der britischen Politik und Medienlandschaft über die WHO-Standards, infolgedessen sogar der Premierminister Rishi Sunak versprach, den Lehrplan für die schulische Sexualerziehung überarbeiten zu lassen, sodass Kinder nicht mehr mit „unangemessenen“ Materialien konfrontiert würden. Eine längst überfällige Reaktion, an der sich die deutschen Kultusministerien dringend ein Beispiel nehmen sollten.

Denn die Konsequenzen dieser Standards kann man seit Jahren in der schulischen Praxis und zunehmend auch in Kitas beobachten, wie viele Eltern der Initiative Elternaktion berichten, die 2018 von DemoFürAlle ins Leben gerufen wurde: Eine Schülerin wurde im Biologieunterricht der sechsten Klasse mit Begriffen wie „Fotze, Titten, Wichsen und Blasen“ konfrontiert. Einem Grundschüler wurde von „pro familia“ verboten, mit den Eltern über das zu sprechen, was in dem Unterricht besprochen wurde. Eine Lehrerin erzählte ihren Schülern von ihrer eigenen Abtreibung und bezeichnete diese als geeignetes Mittel der Empfängnisverhütung. In einem aktuellen Fall erscheint in Gymnasiallehrer der siebten Klasse geschminkt und mit Stöckelschuhen zum Unterricht und führt als „Künstler“ laszive, homoerotische Tänze u.a. in Kirchen auf. In zahlreichen Schulen müssen die Kinder außerdem Kondome über Bananen oder Holzpenisse ziehen, sich sexuell explizite Filme oder Theaterstücke ansehen und erhalten Besuch von externen LSBT-Gruppen.

Die Liste übergriffiger Methoden und Inhalte ließe sich noch lange fortsetzen. Viele der Handreichungen, aus denen diese Praktiken stammen, beziehen sich auf die Standards der WHO und UNESCO. Um die Gefahr der Sexualisierung für Kinder und Jugendliche bei der Wurzel zu packen, müssen diese Standards aus deutschen Lehrmaterialien und Bildungsplänen konsequent verbannt werden.

Moritz Scholtysik
Erzählt den Kindern von der Liebe: Wunderkunde

Erzählt den Kindern von der Liebe

Wunderkunde: Pädagogisches Material zur Sexualerziehung

Die Wunderkunde ist Material zur Sexualerziehung für Eltern und Schule bis zum Alter von 10 Jahren. Das Lapbook Wunderkunde ist nicht nur informativ, sondern auch eine unterhaltsame und interaktive Möglichkeit, sich den Fragen nach dem Ursprung des Lebens und der Liebe anzunähern. Es regt Kinder dazu an, Fragen zu stellen, zu gestalten und zu lernen.

Eltern sollten die Ersten sein

Über diesen hochsensiblen Bereich unseres Menschseins – die Sexualität – aufzuklären, obliegt in erster Linie den Eltern: Als solche können wir unsere Kinder liebevoll und mithilfe einer präzisen Sprache sensibilisieren. Eltern sollten die Ersten sein, die sich dieses Themas annehmen; andernfalls stillt das soziale Umfeld die Neugier von Kindern. Es tritt mit Informationen, nach denen Kinder nicht gefragt haben, mit Inhalten, Begriffen und Bildern, die sie überfordern und schädigen können, an sie heran. Allzu oft übernimmt heute das Internet mit seinen derben und pornografischen Inhalten diese Aufgabe und prägt damit erste Erfahrungen, die Ekel und Scham zur Folge haben. Um das zu vermeiden, sollten Eltern das Privileg der Erst-Information als Trumpf nutzen, um den Kindern die Besonderheit und Schönheit der Weitergabe des Lebens näherzubringen. Verfügen Kinder bereits über dieses Wissen, prallt vieles, das von außen an sie herangetragen wird, ab.

Einige Eltern wurden selbst nicht aufgeklärt, haben dafür keine passende Sprache oder fühlen sich unsicher bei diesem Thema. Die Wunderkunde bietet Grundlage und „Schritt- für -Schritt“ – Anleitung dafür. Es ist eine ausklappbare Bastelmappe („Lapbook“), die dabei unterstützt, das komplexe Thema in verständlicher, sachrichtiger und angemessener Weise zu besprechen und den Fragen zu Biologie, Liebe und Sexualität mit kindgerechten Erklärungen und Illustrationen zu begegnen. Wenn man auf diese einfache Weise mit seinem Kind über das wichtige Thema der Leiblichkeit ins Gespräch kommt, so wird es wahrscheinlich auch später, wenn es einmal Fragen hat, uns Eltern als erste Ansprechpartner wählen. Beginnen Kinder selbständig nach Antworten zu suchen, stoßen sie unweigerlich auf verstörende, pornografische Inhalte.  Durch das Gespräch in der Familie erkennt das Kind Wert und Schönheit der Sexualität und lernt seine Eltern als kompetente, verständnisvolle und aufgeklärte Menschen kennen und schätzen, an die es sich auch in schwierigen Situationen, wie zum Beispiel im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft, vertrauensvoll wenden kann. Lebensschutz beginnt in der Familie!

Sexualkunde in der Schule 

Lehrern in der Grundschule wird mit der Wunderkunde entwicklungssensibles Material zur Verfügung gestellt. Das Lapbook bietet eine wertvolle pädagogische Grundlage: Es ist detailreich aufbereitet und kann im Unterricht in einem Umfang von 5-6 Unterrichtseinheiten bearbeitet werden. Dies ermöglicht, Fragen von Schülern über biologische Veränderungen des Körpers und die damit einhergehenden Entwicklungen aufzugreifen, zu begleiten, ihnen eine klar wertorientierte Haltung zu vermitteln und sie aktiv in den Lernprozess einzubeziehen.

Kinder wollen Antworten vor allem auf biologischer Ebene, denn mit Sexualität wird hauptsächlich die Zeugung neuen Lebens in Zusammenhang gebracht („Wie kommt das Baby in deinen Bauch?“). Schülern wird durch dieses Aufklärungsmaterial die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau, die Veränderung ihres eigenen sowie des Körpers des anderen Geschlechts und das Wunder des neuen Lebens bei einer Schwangerschaft behutsam und fundiert nähergebracht. Durch die Betonung des „Wunders Mensch“ und der Vermittlung der Haltung „Es ist gut so wie ich bin“ werden junge Menschen zu einem respektvollen Umgang mit dem eigenen Körper und der ihm innewohnenden Fruchtbarkeit hingeführt.

Externe Vereine, die aus unserer Sicht oft problematische Positionen vertreten, werden somit nicht benötigt, da Lehrer den Unterricht mit Hilfe dieser Mappe selbst gestalten können. Zudem können Pädagogen, die ihre Kinder gut kennen, besser und achtsamer auf den individuellen Entwicklungsstand der Kinder eingehen als fremde Workshopleiter.

Wertvolles Material für Eltern und Lehrer

Das Lapbook wird mit beiliegenden Anleitungen geliefert. Diese enthalten methodisch-didaktische Tipps, um Kinder für das Wunder des Lebens zu begeistern, wie sie sich vor Missbrauch schützen können oder was sie über die Gefahren des Internets wissen müssen. Ergänzend steht für eine transparente und enge Zusammenarbeit mit den Eltern ein Elternbegleitheft (Leporello) bereit. Dieses pädagogische Arbeitsmaterial gibt es entweder als fertige Bastelmappe zu bestellen, es steht aber allen interessierten Eltern, Großeltern und Lehrern und anderen Interessierten auch als Gratisdownload zur Verfügung.

Ein kurzes Erklärvideo zur Erstellung des Lapbooks und weitere Informationen, sowie Bestellmöglichkeiten findet man auf unseren Websites www. wunderkunde.com oder www.sexualerziehung.at

Bettina Unger

Leni Kesselstatt, FamilienAllianz

Erzählt den Kindern von der Liebe
Das Ehegattensplitting muss bleiben!

Das Ehegattensplitting muss bleiben!

Der Publizist Dr. Hugo Müller-Vogg hat auf die Forderung des SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, einen lesenswerten Kommentar geschrieben, der mit dem Vorurteil aufräumt, dass dieses ungerecht und frauenfeindlich sei. Er belegt, dass das Gegenteil der Fall sei, denn „vom Steuervorteil durch das Splitting profitieren beide Partner. Die SPD scheint hier vom Ressentiment getrieben.

Feministische Innenpolitik

Also ein neuer Anlauf: Abschaffung des Ehegattensplittings. Es ist ein bekannter sozialdemokratischer Ladenhüter. Mit ihm lässt sich beides vermengen: ein bisschen Klassenkampf (weg mit den Vorteilen für die Reichen) und feministische Innenpolitik, weil die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten angeblich die Frauen an den Herd kettet.

Klingbeil hält das Splitting für ein „antiquiertes Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt“. Sein Generalsekretär Kevin Kühnert assistiert mit der Forderung, das Splittung durch eine „gerechtere Form der Einkommensteuer“ zu ersetzen. Ihm geht es um die Ziele „von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit“. Wie diese gerechtere Form aussehen soll, verrät Kühnert nicht. 

Nun wissen Klingbeil und Kühnert sehr wohl, dass sich das Splitting in einer Koalition mit den Freien Demokraten nicht abschaffen lässt. Da müsste eine rot-grüne Mehrheit her, nach der es aber nicht aussieht. Gleichwohl wollen sich die Sozialdemokraten als Anwälte der kleinen Leute profilieren und dabei die FDP in die „neoliberale Ecke“ drängen. Ob das mit Blick auf die ohnehin ständigen rot-grün-gelben Streitereien klug ist, steht auf einem anderen Blatt. 

Auch Karlsruhe dürfte nicht mitmachen

Doch stehen nicht nur die Mehrheitsverhältnisse einer Streichung des Splittings im Weg. Da hätten auch die Verfassungsrichter mitzureden. Das Ehegattensplitting wurde nach 1958 eingeführt, weil Karlsruhe die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten ohne Splitting für verfassungswidrig erklärt hatte. 

Bei gemeinsamer Veranlagung mussten nämlich zwei berufstätige Eheleute nach der Heirat wegen der Steuerprogression zusammen mehr an den Fiskus abliefern, als sie insgesamt als Ledige gezahlt hatten. Das lässt sich mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbaren. 

Die gemeinsame Veranlagung ohne Splitting hatten übrigens 1934 die Nationalsozialisten eingeführt. Sie wollten gemäß ihrem Weltbild Frauen auch dadurch vom Arbeitsmarkt fernhalten, indem sie die Steuerlast für Doppelverdiener überproportional erhöhten.  

Beim geltenden Ehegattensplitting werden die Einkünfte von Eheleuten addiert und so besteuert, als hätte jeder genau die Hälfte zum Familieneinkommen beigetragen. Der Steuervorteil steigt also, wenn beide Partner unterschiedlich viel verdienen. Am höchsten ist er, wenn nur ein Partner für das Haushalteinkommen sorgt. 

Sozialdemokraten und andere Linke rufen gerne nach Gerechtigkeit, wenn Bezieher höherer Einkommen von Steuervergünstigungen stärker profitieren als Bezieher niedriger Einkommen. Das liegt aber in der Logik der Steuerprogression: Je höher die steuerliche Belastung, umso höher ist der Effekt von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.

Steuerrecht ist in Bezug auf Mann und Frau neutral

Die Splittinggegner führen noch ein zusätzliches, feministisches Argument an. Weil der Splittingvorteil bei einem Alleinverdiener oder einer Alleinverdienerin am größten sei, würden viele Frauen vom Arbeitsmarkt ferngehalten. Dabei hält das Splitting niemand davon ab zu arbeiten. Das Steuersystem ist vielmehr in diesem Punkt absolut neutral. 

Der Staat besteuert das gesamte Einkommen eines Ehepaars, ganz gleich, wer wieviel dazu beiträgt. Wie die Eheleute den Gelderwerb unter sich aufteilen, überlässt der Staat aus gutem Grund diesen selbst. Letztlich sorgt das Splitting dafür, dass – bei gleichem Gesamteinkommen – Ehen mit einem Alleinverdiener nicht höher besteuert werden als Familien, in denen beide Partner halbtags arbeiten. 

Die gemeinsame Veranlagung ist schon deshalb geboten, weil in einer Ehe der arbeitende Partner zum Unterhalt des nicht arbeitenden verpflichtet ist. Beim Wegfall des Splittings müsste dem berufstätigen Partner ein zusätzlicher, steuerfreier Grundfreibetrag für den nicht arbeitenden zugestanden werden. Denn Karlsruhe hat die Besteuerung des Existenzminimums verboten. Und schon würde die Steuerlast des alleinigen Ernährers oder der alleinigen Ernährerin gemindert. Da wäre er wieder da, der Splitting-Effekt – wenn auch in verminderter Form.

Auch Beziehern mittlerer Einkommen nützt das Splitting

Klingbeil, Kühnert & Genossen wissen, dass sehr viele Familien vom Splitting profitieren. Das trifft immer dann zu, wenn ein Partner wegen der Kinder gar nicht oder nur halbtags berufstätig ist. Der Splitting-Vorteil ist schon bei mittleren Einkommen spürbar. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro muss ein Alleinverdiener 7.800 Euro an Einkommensteuer zahlen, dank des Splittings aber nur 3.900 Euro. Mit solchen Familien – und Wählern – sich anzulegen, erscheint der SPD dann doch zu riskant. Deshalb betonen Klingbeil und Kühnert unisono, eine Streichung des Splittings komme erst bei künftigen Ehen infrage. 

Jenseits aller Reden von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit: Die Abschaffung des Ehegattensplittings liefe auf eine verdeckte Steuererhöhung hinaus. Da bedarf es schon großer Phantasie, um sich davon eine Besserstellung berufstätiger Frauen zu versprechen.“

(Veröffentlicht auf www.cicero.de am 11. Juli 2023)

Bild: Tichys Einblick
Das Ehegattensplitting soll bleiben! Warum?

Das Ehegattensplitting soll bleiben! Warum?

Ehegattensplitting

Es wird oft fälschlicherweise behauptet, dass das Familiensplitting besser für Familien sei. Die derzeitigen Leistungen für Familien sind in Deutschland, im Vergleich zu unseren Nachbarländern (auch Frankreich) sogar besser, gerade für Familien mit weniger Einkommen. Die erneute Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt leider, dass die Familienarbeit immer noch nicht den Stellenwert hat, den sie verdient.

Fachleute antworten

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur gnadenlosen Individualisierung und Fragmentierung der Gesellschaft.“

regine scheffer, dresden

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings – ein weiterer Schritt zur Demontage der Familie“

Ein Kommentar von Regine Scheffer.

Das Ehegattensplitting muss weg, ein Familiensplitting her. Diese Forderung wird immer wie­der von jenen als Allheilmittel gegen Steuerungerechtigkeit, Kinderarmut und Fachkräfteman­gel erhoben, denen die autarke Alleinverdiener-Familie schon lange ein Dorn im Auge ist, weil sie sich dem staatlichen Zugriff entzieht. Die hochqualifizierte, voll erwerbstätige Frau als un­schätzbarer Wirtschaftsfaktor sticht die hochqualifizierte, in Vollzeit arbeitende Mutter als nicht wertgeschätztes Heimchen am Herd, das sich lieber um seine Kinder kümmert und nur halbtags arbeitet, als dem Arbeitsmarkt ihre dringend benötigte Arbeitskraft ohne Karriereknick und Einkommenseinbuße zur Verfügung zu stellen.

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„Politik wie Wirtschaft ignorieren beide die Sorgearbeit, die die Familie leistet und ohne die unser Sozialsystem zusammenbrechen würde. Die erneute Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt leider, dass die Familienarbeit immer noch nicht den Stellenwert hat, den sie verdient.“

sylvia Pantel, Düsseldorf

Ehegattensplitting, ein Angriff auf Ehe und Familie

Von Sylvia Pantel

Der von der Ampel-Regierung unternommene Versuch, das Ehegattensplitting abzuschaffen, widerspricht dem Schutzgedanken der Ehe durch das Grundgesetz (Artikel 6 GG). Zudem wäre eine solche Gesetzesänderung für Millionen von Familien „finanziell verheerend“ (Deutscher Familienverband). Es wird auch oft fälschlicherweise behauptet, dass das Familiensplitting besser für Familien sei. Ein Blick in das europäische Ausland zeigt, dass dies nicht der Fall ist.

Die Idee des Ehegattensplittings geht davon aus, dass Eheleute, gerade weil sie eine gegenseitige Unterhalts- und Beistandsverpflichtung eingehen, auch eine andere steuerliche Behandlung erwarten dürfen als andere Lebensentwürfe, die diese Verpflichtung nicht wählen.

Auch steht dieser Vorstoß den Ergebnissen der INSA und der Shell Studie widersprüchlich gegenüber. In den Studien wird die klassische Familie mit überwältigender Mehrheit von unserer Jugend als erstrebenswerter Zukunftswunsch geäußert. Laut INSA-Studie von 2022 werden 62 Prozent der minderjährigen Kinder bei ihren miteinander verheirateten Eltern groß. Dieser Wert zeigt eindrucksvoll auf, dass die derzeit veröffentlichte Meinung nicht immer etwas mit der Wirklichkeit zu tun hat.

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„Jenseits aller Reden von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit: Die Abschaffung des Ehegattensplittings liefe auf eine verdeckte Steuererhöhung hinaus. Da bedarf es schon großer Phantasie, um sich davon eine Besserstellung berufstätiger Frauen zu versprechen“.

Dr. Hugo müller-vogg,berlin

Das Ehegattensplitting muss bleiben!

Ein Kommentar von Dr. Hugo Müller-Vogg

Der Publizist Dr. Hugo Müller-Vogg hat auf die Forderung des SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, einen lesenswerten Kommentar geschrieben, der mit dem Vorurteil aufräumt, dass dieses ungerecht und frauenfeindlich sei. Er belegt, dass das Gegenteil der Fall sei, denn„vom Steuervorteil durch das Splitting profitieren beide Partner. Die SPD scheint hier vom Ressentiment getrieben.

Feministische Innenpolitik- Ein neuer Anlauf: Abschaffung des Ehegattensplittings. Es ist ein bekannter sozialdemokratischer Ladenhüter. Mit ihm lässt sich beides vermengen: ein bisschen Klassenkampf (weg mit den Vorteilen für die Reichen) und feministische Innenpolitik, weil die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten angeblich die Frauen an den Herd kettet.

Klingbeil hält das Splitting für ein „antiquiertes Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt“. Sein Generalsekretär Kevin Kühnert assistiert mit der Forderung, das Splittung durch eine „gerechtere Form der Einkommensteuer“ zu ersetzen. Ihm geht es um die Ziele „von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit“. Wie diese gerechtere Form aussehen soll, verrät Kühnert nicht. 

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Der politische Trend, Frauen aus den Familien zu holen, um den Arbeitsmarkt zu bedienen, wirkt nur scheinbar optimierend. Schließlich sollen aus Kindern leistungsfähige Fachkräfte werden. Und gesunde Kinder brauchen stabile Familien mit Eltern, die Zeit, Energie und Nerven für sie haben, so dass sie sich entwickeln zu können“.

Andrea Heck,Düsseldorf

Ehegattensplitting oder Familiensplitting?

Von Andrea Heck

Anstatt den jungen Frauen zu sagen, dass Kinder zu bekommen eine Chance ist und dass Mutterschaft nach wie vor eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft ist, werden nur die Belastungen Mutter zu sein in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Jungen Männern sollte klar sein, dass Vater eines Kindes zu sein ein Gewinn ist. Dagegen versucht man in Deutschland mehr und mehr den jungen Erwachsenen politisch zu suggerieren, dass eigene Kinder eine Belastung sind (sogar für das Klima!), dass eine Familiengründung zu teuer ist und dass die Leistung der elterlichen Erziehung unbedeutend sei. 

Es werden verschiedene Familienmodelle gelebt, dennoch zeigt interessanterweise die größte Familienstudie Deutschlands, dass 63% der Kinder in unserem Land bei ihren miteinander verheirateten Eltern aufwachsen. Das derzeit in der Öffentlichkeit angegriffene und falsch dargestellte Lebensmodell von Vater, Mutter und Kindern, das „traditionelle Familienbild“, ist nach wie vor das meist gelebte Modell in diesem Land. 

Die Steuerpolitik begünstigt es zu Recht, wenn Paare Kinder großziehen, denn Familien leisten Großes! Was es nicht zu unterstützen gilt ist, dass die Arbeitsleistung mit einem versteuerten Arbeitsverhältnis mehr honoriert wird als die Leistung, die Väter oder Mütter innerhalb der Familie bewältigen.

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Die unersetzbar Leistung der Eltern bedarf Anerkennung und Sicherheit

Die Verantwortungsgemeinschaft Ehe wird steuerlich wie eine „kleine Firma“ behandelt, wo die häusliche Arbeit anerkannt wird und Einnahmen auf zwei Personen bemessen werden. Kinder werden gesondert steuerlich berücksichtigt. Das derzeitige Ehegattensplitting basiert auf dem im Grundgesetz stehenden Schutz von Ehe und Familie.

Das Familiensplitting ist keine bessere Lösung

Das vorgeschlagenen Modell der Politik wird die Ehe als Sorge-Verantwortungsgemeinschaft, die auf ein Leben lang ausgerichtet ist, finanziell unattraktiv machen. Damit ist der besondere Schutz der Ehe aufgehoben. Zumal das Familiensplitting keine finanzielle Verbesserung für die Familien beiträgt.

Familie ist Zukunft

Familien fangen fast alle gesellschaftlichen Risiken auf und sind die größte Betreuungs-Erziehungs- und Pflegeeinrichtung unseres Landes. Die Ehe ist die häufigste Grundlage für eine neue stabile Familie. Deshalb brauchen sie den uneingeschränkten Schutz und eine ideelle und finanzielle Anerkennung von Familienarbeit, Wahlfreiheit und Zeitaufwand.

Familiensplitting -Andrea Heck

Ehegattensplitting oder Familiensplitting?

Anstatt den jungen Frauen zu sagen, dass Kinder zu bekommen eine Chance ist und dass Mutterschaft nach wie vor eine Bereicherung ist; oder den jungen Männer zu vermitteln, dass Vater eines Kindes zu sein ein echtes Privileg ist, versucht man in Deutschland mehr und mehr den jungen Erwachsenen politisch klar zu machen, dass eine Familiengründung teuer ist, dass ein modernes Partnerschaftsbild ein ganz anderes sei als das sogenannte „traditionelle Modell“ und dass die Leistung der elterlichen Erziehung unbedeutend sei. 

Interessanterweise zeigt uns die größte Familienstudie Deutschlands, dass 63% der Kinder in diesem Land bei ihren miteinander verheirateten Eltern aufwachsen. Also das angegriffene traditionelle Familienbild ist nach wie vor das meist gelebte Modell in diesem Land. 

Die Steuerpolitik begünstigt zusätzlich zu Recht, wenn Paare Kinder großziehen, denn Familien leisten Großes! Das darf aber nicht heißen, dass die außerhäusliche Arbeitsleistung mit einem versteuerten Arbeitsverhältnis mehr honoriert wird als die Leistung, die Väter oder Mütter innerhalb der Familie bewältigen.

Niemand wird von einer Erwerbstätigkeit abgehalten. Es sollte selbstverständlich bleiben, dass Paare gemeinsam entscheiden können, in welchem Umfang sie erwerbstätig sein wollen, vor allem, wenn sie Kinder haben. Wie eine Familie lebt, sollte ihr in einer Demokratie selbst überlassen bleiben. Wir nennen das Wahlfreiheit! Dass das Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet und dann versteuert wird, finde ich richtig und gut! Es hat meiner eigenen Familie und mir gut getan. Die Politik sollte sich aus der Lebensplanung von Familie vollkommen raushalten und es mit dem Grundgesetz halten, die Ehe und die Familie besonders zu schützen.

Der politische Trend, Frauen aus den Familien zu holen, um den Arbeitsmarkt zu bedienen, wirkt nur scheinbar optimierend. Schließlich sollen aus Kindern leistungsfähige Fachkräfte werden. Und gesunde Kinder brauchen stabile Familien mit Eltern, die Zeit, Energie und Nerven für sie haben, so dass sie sich entwickeln zu können.

Andrea Heck

Stv. Vorsitzende Stiftung für Familienwerte, Landesvorsitzende des Elternvereins Nordrhein-Westfalen e.V. und Stv. Vorsitzende wertevollwachsen e.V., Juristin und Mutter von drei Kindern.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings

Die Abschaffung des Ehegattensplittings – ein weiterer Schritt zur Demontage der Familie

Das Ehegattensplitting muss weg, ein Familiensplitting her. Diese Forderung wird immer wie­der von jenen als Allheilmittel gegen Steuerungerechtigkeit, Kinderarmut und Fachkräfteman­gel erhoben, denen die autarke Alleinverdiener-Familie schon lange ein Dorn im Auge ist, weil sie sich dem staatlichen Zugriff entzieht. Die hochqualifizierte, voll erwerbstätige Frau als un­schätzbarer Wirtschaftsfaktor sticht die hochqualifizierte, in Vollzeit arbeitende Mutter als nicht wertgeschätztes Heimchen am Herd, das sich lieber um seine Kinder kümmert und nur halbtags arbeitet, als dem Arbeitsmarkt ihre dringend benötigte Arbeitskraft ohne Karriereknick und Einkommenseinbuße zur Verfügung zu stellen.

Das Ehegattensplitting, ein Relikt aus Zeiten, in denen die Welt noch nicht so bunt, son­dern vom tristen traditionellen Familienmodell (Alleinverdiener-Vater-Mutter-Kind) geprägt war, ist also nicht mehr zeitgemäß und muss durch ein „modernes“ und „gerechteres“ Instru­ment ersetzt werden, das alle Lebensformen gleichermaßen berücksichtigt: durch ein Familien­splitting, von dem vor allem Alleinerziehende und Paare gleich welcher standesamtlichen Cou­leur profitieren sollen. „Familie ist, wo Kinder sind“, ließ 1998 die frischgebackene SPD-Bun­desfamilienministerin Christine Bergmann verlauten. Geht es nach dem Willen ihrer Partei, so gilt diese Feststellung bald nur noch so lange, wie die lieben Kleinen im Haushalt ihrer Eltern leben. Ziehen sie nach achtzehn Jahren aus, ist – im Gegensatz zu dem für gemeinsam veran­lagte Eheleute lebenslang geltenden Splittingvorteil – Schluss mit dem Steuerparadies und jeder ist sich wieder nur selbst der Nächste, sozusagen ex-Elter 1 und ex-Elter 2.

Der im Grundgesetz vorgesehene besondere Schutz von „Ehe und Familie“ als auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft? Geschenkt. Das genuine Interesse des Staates an mög­lichst stabilen, intakten und einkommensstarken Familien, die für sich selbst sorgen und ihm nicht mit Stützen jeglicher Art – Inanspruchnahme von teuren Krippenplätzen, Hilfen zur Er­ziehung, Wohngeld, BAföG etc. – auf der Tasche liegen? Geschenkt. Der dezente Hinweis da­rauf, dass das Ehegattensplitting für Alleinerziehende qua Definition und Lebenslage ohnehin nicht vorgesehen ist und es Paaren mit Kindern jederzeit frei steht, eine Ehe einzugehen, um in den Genuss des steuerlichen Splittingvorteils zu kommen? Auch geschenkt.

Das bis dato lebenslang geltende Ehegattensplitting dient dazu, große innereheliche Ein­kommensunterschiede, die sich aufgrund des oftmals jahrzehntelangen Verzichts eines Eltern­teils auf eigene Berufs-, Karriere- und Einkommenschancen zugunsten der gemeinsamen Kin­der ergeben, auf Dauer zu kompensieren. Seine geplante Abschaffung reiht sich ein in frühere politische Maßnahmen, die bis heute den besonderen Schutz von Ehe und Familie aushöhlen. Einschneidend waren hier beispielsweise der massive Krippenausbau mit gleichzeitiger Indivi­dualisierung des Erwerbseinkommens und der Altersvorsorge seit 2007, gefolgt von der Novel­lierung des Familienrechts 2012, wodurch der nacheheliche Unterhalt zum Nachteil des lang­jährig Kinder erziehenden Elternteils drastisch beschnitten wurde.

Anstatt die Institution Familie weiter zu schwächen und die Rahmenbedingungen immer wieder an neue fragile „Lebensrealitäten“ anzupassen, die es ohne staatliches Lenken gar nicht in dem Maße gäbe, muss staatliches Handeln wieder auftragsgemäß den besonderen Schutz von Ehe und Familie in den Blick nehmen. Es ist Aufgabe des Staates, die auf Dauer angelegte „Keimzelle der Gesellschaft“ zu stärken, in welcher alle füreinander Verantwortung überneh­men und frei, selbstbestimmt und ohne staatliche Gängelung über ihr eigenes Wohl entscheiden können. Die Einführung eines zeitlich begrenzten Familiensplittings auf Kosten des Ehegatten-splittings ist dazu kein geeignetes Instrument und signalisiert pure Verachtung der familiären Lebens- und Erziehungsleistung. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist somit ein weiterer Schritt auf dem Weg zur gnadenlosen Individualisierung und Fragmentierung der Gesellschaft.

Regine Scheffer

Freiberufliche tätige Übersetzerin und Publizistin mit den Schwerpunkten Wirtschaft-, und Bildungspolitik. Sie ist Mutter von drei Kindern.

Dresden, September 2023

Nein! Zur Legalisierung von Cannabis

Nein zur Legalisierung

Experte beziehen Stellung

„Eine Legalisierung von Cannabis
hilft Eltern gerade nicht, sondern vermittelt  einen falschen Eindruck und verharmlost
die Gefahren“

Von Sylvia Pantel, Geschäftsführerin Stiftung für Familienwerte

Der Konsum von Cannabis ist gesundheitsgefährdend und oft der Einstieg in eine Abhängigkeit von Drogen und damit das Ende eines selbstbestimmten Lebens. Wenn ein Familienmitglied Drogen konsumiert, ist in der Regel die ganze Familie „mit“ betroffen. Die Probleme werden oft lange verheimlicht.
Die Bundesregierung plant nun die Freigabe von Cannabis. Bei einer Legalisierung von Cannabis wären der Besitz und der Gebrauch von Cannabis straffrei. Die Gefahren werden dabei komplett  ausgeblendet. Die Stiftung für Familienwerte hat sich intensiver mit diesem Thema beschäftigt und Experten gebeten, die Gefahren des Cannabiskonsums zu beleuchten.

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Sylvia Pantel

„Die geplante Cannabislegalisierung trägt nicht zu Jugendschutz und Prävention bei“

Andrea Heck
Andrea Heck

Eine berauschte Gesellschaft unseren Kindern vererben?

Von Andrea Heck, Landesvorsitzende Elternverein NRW e.V. und Vorstand in der Stiftung für Familienwerte

Die Entlastung von Polizei und Gerichten, sowie die Bekämpfung von Dealern und die damit oft verbundene organisierte Kriminalität, sind gute Argumente für eine Legalisierung von Cannabis. Keine Frage. Aber ist denn der weitere Anstieg der Konsumenten und die damit verbundenen hohe Kosten zu Lasten unserer Gesellschaft nicht wichtig genug? Kanada zum Beispiel, hatte nach der Legalisierung hat einen Anstieg von 50% in den Konsumenten Zahlen. Wollen wir das wirklich?

Die Berichte vom Robert Koch Institut (2020) bestätigen, dass Cannabis die am weitesten verbreitete (illegale) Droge in Europa unter Jugendlichen ist, und mit gravierenden Risiken für eine gesunde Entwicklung und Bewältigung von Entwicklungsaufgaben behaftet ist. Der Anteil der 15-Jährigen, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, liegt in Deutschland bei 15,5 % bei Mädchen und 22,6 % bei den Jungen. Etwa die Hälfte davon konsumierte regelmäßig nach 30 Tagen (30-Tages-Prävalenz).

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„Anfälligkeit für Cannabiskonsum kann reduziert werden – aber Eltern müssen mit ihren Kindern darüber sprechen“

michael felten

„Nein sagen zu Drogen: gar nicht einfach…aber lernbar. Eine Anleitung

Von Michael Felten. Lehrer und Autor

Den meisten Jugendlichen werden früher oder später Drogen angeboten, oft auch in der eigenen Clique. Dann „Nein!“ sagen zu können, kann schwer sein, auch wenn man eigentlich gegen Drogen ist – wegen dem Gruppendruck. Eltern können ihren Kindern aber Ideen für solche Situationen zuspielen. Dazu drei Tipps vorweg:

– Seien Sie selbst gut informiert – nutzen Sie das aber eher als Hintergrundwissen; sobald Ihr Kind sich überfahren oder er- schlagen fühlt, wird es abwehren.

– Nageln Sie Ihr Kind nicht argumentativ fest, sondern erörtern Sie die Dinge leicht- füßig miteinander, durchstreifen Sie quasi das Thema miteinander.

– Keine Predigten halten oder jammern, sondern eher beiläufig sprechen, mit einer gewissen Coolness – auf einem Spaziergang oder einer gemeinsamen Autofahrt; dabei schaut man sich nicht so direkt an, der junge Mensch behält ein Stück Freiheit, so kann er sich besser auf heikle, gar kontroverse Themen einlassen.

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Michael Felten

„Cannabiskonsum erhöht das Risiko für körperliche und vor allem für psychische Störungen, kann die Hirnleistung, zumindest vorübergehend, beeinträchtigen. Bei Jugendlichen wird die Hirnreifung, die erst mit circa 25 Jahren als abgeschlossen gilt, gestört.

Dagmar Anheyer
Dr. Dagmar Anheyer

Die Cannabis Legalisierung ist schädlich

Von Dr. med. Dagmar Anheyer, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Ärztliche Psychotherapie.

Hierin ist vorgesehen, dass der Erwerb und das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein und privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt sein soll. Ein Verkauf an über 18-jährige soll in lizensierten Fachgeschäften und ggf. auch in Apotheken ermöglicht werden. Das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 26.Oktober 2022 vorgestellte Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis sieht zudem den Besitz von bis zu drei Pflanzen zu Hause für den Eigenbedarf vor. Minderjährige sollen bei Besitz von Cannabis straffrei ausgehen, jedoch soll der Stoff beschlagnahmt und den Jugendämtern die Möglichkeit eingeräumt werden, verpflichtende Teilnahme an Präventionskursen zu verhängen. Die lizensierten Geschäfte sollen bestimmten Vorschriften unterliegen, so soll bspw. verpflichtend ein „ausreichender Abstand“ zu Schulen einzuhalten sein. Anzumerken ist, dass eine Cannabis-Legalisierung grundsätzlich NICHT mit EU- und Völkerecht vereinbar ist.

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Spannend wird auch, wie die Bundesregierung den Kinder- und Jugendschutz verstärkt, für den sie gar nicht zuständig ist, denn das sind bekanntlich Länder und ihre Kommunen.

Rainer Wendt

Den Irrweg stoppen! Warum die Europäische Union und der EUGH die Legalisierung von Cannabis blockieren sollten

Von Rainer Wendt, Vorsitzen der der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Früher war der Gesundheitsminister für Gesundheit zuständig. Ein Teil dieses Auftrages war die Warnung vor Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch den Genuss von Drogen, auch den legalen. Es ist unzweifelhaft, dass Alkoholmissbrauch und das Rauchen tausendfach schwere gesundheitliche Schäden verursachen, vielen Menschen den Tod und unendliches Leid über ganze Familien bringt. Wenn heute ausgerechnet der Gesundheitsminister in einem „Eckpunktepapier“ aufzeigt, wie den vorhandenen legalen Drogen eine weitere hinzugefügt werden kann, ist das nicht frei von Zynismus.

Viele Menschen hätten von Karl Lauterbach lieber eine Antwort darauf gehabt, wie vor allem junge Menschen geschützt und besser aufgeklärt werden können, um Drogenmissbrauch zu verhindern. Oder sie hätten erwartet, dass sich der Gesundheitsminister konkret um zusätzliche Therapieplätze kümmert, die dringend gebraucht werden.

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Rainer Wendt

Vielleicht ist die „Ampel“-Politik eben nur noch bekifft ertragbar. Oder es sitzen mittlerweile auch im Bundeskabinett Kiffer.

Josef Kraus

Ein rot-grün-gelbes Prestigeprojekt

Von Josef Kraus, Oberstudiendirektor eines bayrischen Gymnasiums. Kolumnist und Erfolgsautor. Bis 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes.

Wenn man das überaus bemühte Gewürge der „Ampel“-Koalition um die Freigabe von Cannabis anschaut, fühlt man sich um ein halbes Jahrhundert zurückgeworfen. Damals, in den Jahren der Hippiebewegung und dann der 68er Revoluzzer, hieß es: „High sein, frei sein, Haschisch muss dabei sein.“ Und: „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“ So etwas Ähnliches scheint nun Regierungspolitik zu werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir („Grüne“) haben am 12. April die Eckwerte für eine teilweise Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Allein die Konstellation dieses Tandems lässt aufhorchen. Der eine ist „Gesundheits-minister“ und Doktor der Medizin, der andere gelernter Sozialpädagoge und Ernährungsminister. Der eine irrlichtert seit drei Jahren durch „Corona“, tat dies allein 2021 in 40 Talkshows, und weiß alles jetzt am Ende der Pandemie anders herum wieder alles besser.

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Meiner Meinung nach sollte der Konsum von Cannabis oder cannabinoidhaltigen Arzneimitteln in erster Linie nur unter enger fachärztlicher Aufsicht – wie es etwa bei Schmerzpatientinnen und -patienten der Fall ist – erfolgen.

Dr. Frank Bergmann

„Das ist grobe Fahrlässigkeit“.

Die Legalisierung von Cannabis bringt schwerwiegende Gefahren mit sich.

Von Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Ich bin in höchstem Maße skeptisch, was die Pläne der Ampelkoalition angeht. Schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit von Jugendlichen scheinen mir hierbei bewusst in Kauf genommen zu werden. Ich gehe sogar so weit, von grober Fahrlässigkeit zu sprechen. Die unter 18-Jährigen werden sich die Droge weiterhin auf dem Schwarzmarkt besorgen – daher verstehe ich auch die Schlussfolgerung nicht, durch die Legalisierung von Cannabis Schwarzmarkt und Drogenkriminalität zurückdrängen zu können. Das wird so nicht eintreten. Zudem steht die geplante Legalisierung nicht im Einklang mit dem Rechtsrahmen auf EU-Ebene. Deswegen erfolgte schon die Abkehr von den ursprünglichen Plänen zugunsten von „Modellprojekten“. Aber auch das wird mit Wahrscheinlichkeit konfliktiv in Brüssel diskutiert werden.

Studien sprechen nicht für Legalisierung. Als Neurologe und Psychiater sehe ich eine Legalisierung zu Genusszwecken grundsätzlich kritisch. Cannabis kann als psychoaktive Substanz negative Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesund-heit haben und nicht zuletzt auch zur Abhängigkeit führen.

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Dr. Frank Bergmann

Kaum ein Schulhof in Deutschland, vor dessen Toren der Cannabis Handel bisher Halt gemacht hat. Aber ein schlechtes System durch ein noch schlechteres zu ersetzen kann keine Lösung sein. Anstelle sich auf eine freizügige Drogenpolitik zu konzentrieren sollte Minister Lauterbach sich den wirklich drängenden Problemen widmen. Wo Fiebermedikamente für Kinder und Antibiotika fehlen muss gelten: Hustensaft statt Hanfplantagen!

Dr. Matthias Höschel
Dr. Matthias Höschel

Hustensaft statt Hanfplantagen!

Von Dr. Matthias Höschel, ehemaliger Bundestags- abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion und Vorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU-NRW.

Seit April 2023 liegt es vor: das abgespeckte Eckpunktepapier zur Cannabis-freigabe. War ursprünglich noch vorgesehen, dass in der ganzen Republik Cannabis-Shops öffnen sollten, um die Bedürfnisse von Cannabiskonsumenten und Bürgern, die schon immer Cannabiskonsumenten werden wollten, zuvorkommend zu bedienen, scheint die Liberalisierung im aktuellen Eckpunkte Papier auf den ersten Blick eingegrenzt.

Während nach Veröffentlichung des ursprünglichen Eckpunkte Papieres im Okto- ber des vergangenen Jahres eine in den Startlöchern stehende Cannabis-Industrie jubilierte – schließlich waren ähnliche Geschäfte und Gewinne wie bei Corona Maskenvertrieb und Testzentrumbetrieb zu erhoffen – scheint nun ein wenig Ernüchterung eingekehrt zu sein. Zumindest in diesem fragwürdigen Wirtschaftszweig. Wenn man aber auf die neuen Möglichkeiten, welche das Eckpunktepapier bietet, schaut, er- gibt sich vermutlich eine viel umfänglichere Liberalisierung, als ursprünglich in der „Kommerzvariante“ des Eckpunktespapier vorgesehen. Nun soll jeder eine Kleinplan- tage betreiben dürfen, der es möchte. Einzige Einschränkung: maximal drei blühende weibliche Pflanzen.

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Hustensaft statt Hanfplantagen!

Die Legalisierung von Cannabis hat kaum Vorteile. Andere Maßnahmen sind jetzt wichtig

VON MATTHIAS HÖSCHEL

Seit April 2023 liegt es vor: das abgespeckte Eckpunktepapier zur Cannabisfreigabe. War ursprünglich noch vorgesehen, dass in der ganzen Republik Cannabis-Shops öffnen sollten, um die Bedürfnisse von Cannabiskonsumenten und Bürgern, die schon immer Cannabiskonsumenten werden wollten, zuvorkommend zu bedienen, scheint die Liberalisierung im aktuellen Eckpunkte Papier auf den ersten Blick eingegrenzt.

Während nach Veröffentlichung des ursprünglichen Eckpunkte Papieres im Oktober des vergangenen Jahres eine in den Startlöchern stehende Cannabis-Industrie jubilierte – schließlich waren ähnliche Geschäfte und Gewinne wie bei Corona Maskenvertrieb und Testzentrumbetrieb zu erhoffen – scheint nun ein wenig Ernüchterung eingekehrt zu sein. Zumindest in diesem fragwürdigen Wirtschaftszweig. Wenn man aber auf die neuen Möglichkeiten, welche das Eckpunktepapier bietet, schaut, gibt sich vermutlich eine viel umfänglichere Liberalisierung, als ursprünglich in der „Kommerzvariante“ des Eckpunktespapier vorgesehen. Nun soll jeder eine Kleinplantage betreiben dürfen, der es möchte. Einzige Einschränkung: maximal drei blühende weibliche Pflanzen.

Und wer nicht selber eine Pflanzenfarm bewirtschaften möchte, kann in eine neue Form Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG), den Cannabis Social-Clubs, die bereits wie Unkraut aus dem Boden sprießen, einsteigen. Sollten sich nun zum Beispiel in größeren Familienverbünden eine Reihe Verwandter und Bekannter zusammentun, könnten bald die ersten offiziellen Cannabis Gewächshäuser sprießen – völlig legal. Gleich neben den Plantagen, die von den Cannabis-Social Clubs, die in jeder Stadt gegründet werden können, gelegen. Dann müßten die Plantagen endlich nicht mehr ihr suspektes und kümmerliches Dasein wie z.B. vor Jahren in einem ehemaligen Düsseldorfer Bunker fristen. Und endlich gäbe es dort auch vernünftige Arbeitsbedingungen.

Regeln zum Anbau schwer kontrollierbar

Spannend ist die Frage, wer den regelkonformen Cannabis-Anbau kontrollieren soll. Werden Polizisten eine botanische Zusatzausbildung erhalten und regelmäßige Zählungen der blühenden weiblichen Plantagengewächse durchführen? Auf diese Weise würden die Ordnungshüter jedenfalls zuverlässig davon abgehalten, sich um den gefährlichen Schwarzmarkt und den Handel mit härteren Drogen und allem was damit zusammenhängt, zu kümmern. Der Schwarzmarkt wird weiter bestehen, wahrscheinlich sogar auf blühen, weil unter 18-jährige ihren Bedarf bzw. den durch die Cannabis Legalisierung geweckten Bedarf, nicht auf den erlaubten Wegen decken können.

Natürlich kann es sein, dass manch ein Jugendlicher in Zukunft vom Anbau der älteren Geschwister „profitieren“ kann. Aber viele werden zu neuen Kunden eines florierenden Schwarzmarktes werden, der seine Gewinne wohl in erster Linie durch noch stärkeres Strecken des Stoffes mit weit gesundheitsschädlicheren Substanzen, als der Grundsubstanz selber erzielen. Das besondere Anliegen Jugendschutz im Eckpunktepapier erweist sich dabei als Hohn. Und das Innenministerium NRW hat bereits angekündigt, seine Polizisten nicht zum Pflanzen zählen abzuordnen. Wie auch?

Erstaunlich ist auch, dass der amtierende Gesundheitsminister, der bei all seinen Entscheidungen grundsätzlich auf die Wissenschaft verweist, gerade bei der Cannabis Freigabe den Wissenschaftlern und Praktikern kein Gehör gibt. Die Kinder und Jugendärzte haben sich eindeutig gegen die Freigabe positioniert. Insgesamt steht die Ärzteschaft der Freigabe sehr kritisch gegenüber. Spricht man mit Neurologen und Psychologen, so erhält man ein eindeutiges Bild von den Wirkungen insbesondere auf Jugendliche und Heranwachsende. Denkt man an die Kosten, die bereits heute aus der Behandlung psychischer Erkrankungen resultieren und die sich zwangläufig bei weiterer Zunahme des Cannabiskonsums erhöhen werden, zwingt sich die Vermutung auf, dass der Gesundheitsminister es darauf anlegt, das noch funktionierende System mit allen verfügbaren Mitteln vor die Wand zu fahren. Um es dann durch eine Bürgerversicherung zu ersetzen.

Legalisierung wird Schwarzmarkt nicht zurückdrängen

Zudem gibt es überhaupt keine Anzeichen dafür, dass in den Ländern, in denen eine Cannabis Freigabe erfolgte, der Schwarzmarkt zurückgedrängt wurde. Wie soll man sich das überhaupt vorstellen? Dass die Cannabis-Dealer sich nun plötzlich sozialversicherungspflichtige Jobs suchen oder zwischenzeitlich Bürgergeld beziehen wollen? Viel wahrscheinlicher ist, dass die Schwarzmarktqualität von Cannabis noch schlechter wird, oder aber der Vertrieb härterer Drogen zusehends aktiviert wird.

Sicherlich ist die jetzige Situation äußerst unbefriedigend. Kaum ein Schulhof in Deutschland, vor dessen Toren der Cannabis Handel bisher Halt gemacht hat. Überlastete Ordnungshüter und Gerichte. Aber ein schlechtes System durch ein noch schlechteres zu ersetzen kann keine Lösung sein. Anstelle sich auf eine freizügige Drogenpolitik zu konzentrieren sollte Minister Lauterbach sich den wirklich drängenden Problemen widmen. Wo Fiebermedikamente für Kinder und Antibiotika fehlen muss gelten: Hustensaft statt Hanfplantagen!

„Das ist grobe Fahrlässigkeit“

Die Legalisierung von Cannabis bringt schwerwiegende Gefahren mit sich.

VON FRANK BERGMANN

Ich bin in höchstem Maße skeptisch, was die Pläne der Ampelkoalition angeht. Schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit vonJugendlichen scheinen mir hierbei bewusst in Kauf genommen zu werden.

Ich gehe sogar so weit, von grober Fahrlässigkeit zu sprechen. Die unter 18-Jährigen werden sich die Droge weiterhin auf dem Schwarzmarkt besorgen – daher verstehe ich auch die Schlussfolgerung nicht, durch die Legalisierung von Cannabis Schwarzmarkt und Drogenkriminalität zurückdrängen zu können. Das wird so nicht eintreten. Zudem steht die geplante Legalisierung nicht im Einklang mit dem Rechtsrahmen auf EU-Ebene. Deswegen erfolgte schon die Abkehr von den ursprünglichen Plänen zugunsten von „Modellprojekten“. Aber auch das wird mit Wahrscheinlichkeit konfliktiv in Brüssel diskutiert werden.

Studien sprechen nicht für Legalisierung

Als Neurologe und Psychiater sehe ich eine Legalisierung zu Genusszwecken grundsätzlich kritisch. Cannabis kann als psychoaktive Substanz negative Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit haben und nicht zuletzt auch zur Abhängigkeit führen.

Vor allem bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann der frühzeitige Konsum kognitive Defizite – beispielsweise Aufmerksamkeits- oder Entscheidungsfindungsstörungen hervorrufen. Es gibt Studien, die belegen, dass ein Einstieg zwischen 14 und 16 Jahren noch weitreichendere Konsequenzen unter anderem mit Hirnleistungsstörungen hat, als wenn Erwachsene mit dem Konsum beginnen, was vermutlich an dem noch nicht ausgebildeten Reifegrad des Gehirns liegt.

Dazu kommt, dass Menschen, bei denen bereits eine Depression diagnostiziert ist, eher eine Abhängigkeit entwickeln als diejenigen, die vor dem Konsum nicht depressiv waren. Mir ist bewusst, dass gerade der straffreie Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für die Ermittlungsbehörden und die Justiz eine spürbare Entlastung im Rahmen der Strafverfolgung wäre, andererseits jüngere Altersgruppen unter 18 Jahren verstärkt in die Illegalität geraten könnten.

Aus meiner Sicht werden aber mit der Legalisierung von Cannabis Tür und Tor für gravierende Gefahren gerade mit Blick auf die psychische Gesundheit vieler Menschen geöffnet. In der Droge liegt ein hohes Suchtpotenzial vor allem für Heranwachsende – dies wird auch Auswirkungen auf die ambulante psychiatrische und psycho- therapeutische Versorgung haben.

Meine Kolleginnen und Kollegen arbeiten in einigen Regionen Nordrheins ohnehin schon an ihren Leistungsgrenzen. Durch die Legalisierung von Cannabis rechne ich gleichzeitig auch mit einem deutlich höheren Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen.

Blicken wir auf andere Länder, in denen der Konsum von Cannabis legalisiert worden ist – wie zum Beispiel Kanada und die USA –, belegt die bisherige Studienlage keineswegs, dass der Schwarzmarkt dort zurückgedrängt worden wäre oder dass es zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit der Droge gekommen ist. Daher mangelt es der Vermutung der Politik, der illegale Handel würde so eingedämmt werden können, schlichtweg an einer faktenbasierten Grundlage. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat schon durchblicken lassen, dass man in Bayern prüfen will, wie eine Cannabislegalisierung verhindert werden kann. Von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann waren ebenfalls grundsätzlich kritische Töne zu vernehmen. Ich baue darauf, dass auch für unser Bundesland geprüft wird, welche eigenen und vernünftigen Wege man gehen könnte.

Das wäre auch aus einem anderen Blickwinkel heraus angebracht: Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat ja schon angekündigt, dass er die Bundesländer und ihre zuständigen Behörden in der Pflicht sieht, u. a. Vorgaben für Cannabisclubs festzulegen und die Einhaltung von Mengen-, Qualitäts- sowie Jugendschutzvorgaben zu überwachen. Das dürfte allerdings nur die Spitze an Arbeit sein, die auf die Landesregierungen zukommt.

Meiner Meinung nach sollte der Konsum von Cannabis oder cannabinoidhaltigen Arzneimitteln in erster Linie nur unter enger fachärztlicher Aufsicht – wie es etwa bei Schmerzpatientinnen und -patienten der Fall ist – erfolgen. Den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren, würde mehr Probleme schaffen als lösen und gleichzeitig die ambulante vertragsärztliche Versorgung in einem nicht unerheblichen Maß belasten.

Ein rot-grün-gelbes Prestigeprojekt

Aber vielleicht ist die Ampel-Politik nur noch bekifft ertragbar

VON JOSEF KRAUS

Wenn man das überaus bemühte Gewürge der „Ampel“-Koalition um die Freigabe von Cannabis anschaut, fühlt man sich um ein halbes Jahrhundert zurückgeworfen. Damals, in den Jahren der Hippiebewegung und dann der 68er Revoluzzer, hieß es: „High sein, frei sein, Haschisch muss dabei sein.“ Und: „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“ So etwas Ähnliches scheint nun Regierungspolitik zu werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir („Grüne“) haben am 12. April die Eckwerte für eine teilweise Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Allein die Konstellation die- ses Tandems lässt aufhorchen. Der eine ist „Gesundheitsminister“ und Doktor der Medizin, der andere gelernter Sozialpädagoge und Ernährungsminister. Der eine irrlichtert seit drei Jahren durch „Corona“, tat dies allein 2021 in 40 Talkshows, und weiß alles jetzt am Ende der Pandemie anders herum wieder alles besser. Der andere posierte im August 2014 auf einem Balkon mit einer Hanfpflanze; es sollte ein politisches Statement sein. Zuletzt macht er sich einen Namen, indem er Werbung für Nahrungsmittel mit Zucker und Fett unterbinden will. Im Hintergrund lauert als Liberaler Justizminister Marco Buschmann (FDP). Im Mai 2022 hatte er die Cannabis- Legalisierung für „Frühjahr 2023“ versprochen.

Wenn die Sache nicht so gefährlich wäre, könnte man ironisierend sagen: Dieses Tandem bzw. Trio ist genau das richtige Ge- spann, um, wie sie sagen, die teilweise Legalisierung von Cannabis als „Königsweg“ (sic!) und als „Fortschrittsprojekt“ (sic!) voranzutreiben. Und dabei – vermeintlich – eine ganze Menge an Problemen aus der Welt zu schaffen, wie Lauterbach am 12. April vor der Bundespresse erläuterte: mit

der Legalisierung mehr Sicherheit zu schaffen, gegen die toxische Verunreinigung von Cannabisprodukten vorzugehen, die Ju- gend „maximal“ (sic!) zu schützen und die Schwarzmarktkriminalität zu bekämpfen.

Das Ministertandem hat damit nichts anderes hergebetet als das, was im „Ampel“- Vertrag vom Dezember 2021 zu lesen steht: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Da- durch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet … Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“

Nach langem Hin und Her ist nun eine gesetzliche Liberalisierung „light“ in Sicht. Eckpunkte für einen Gesetzentwurf werden sein: Es sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein. Eine solche Menge darf auch außer Haus mitgeführt werden. Kiffen in der Öffentlichkeit bleibt untersagt. Verboten bleiben Konsum und Anbau von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren. Für Minderjährige, die er- wischt werden, soll es verbindliche Präventivprogramme geben. Der (von wem?) kont- rollierte Kauf der Droge für den Eigenkonsum soll in speziellen Vereinen möglich sein. In nicht-kommerziellen „Social Clubs“ können sich bis zu 500 Konsumenten zusammentun, um Cannabis „aus eigenem Anbau“ zu konsumieren. Später soll all dies mit wissenschaftlicher Begleitung und unter staatlicher Kontrolle in Modellregio- nen erprobt werden. Die Projekte sollen fünf Jahre laufen. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU- Kommission geeinigt, sagte Lauterbach. Und dann das noch: Die „Ampel“-Pläne seien eine Gelegenheit, die europäische Cannabis-Politik auf einer „evidenzbasierten Basis“ weiterzubringen, sagte Lauterbach. Am deutschen Wesen …..? Immerhin gilt

das Modell „Niederlande“ nicht mehr als Vorbild, nachdem die Cannabis-Liberalisierung dort einen Schub an Organisierter Kriminalität brachte.

Die Cannabis-Pläne der „Ampel“ verstoßen laut einem Gutachten indes gegen internationales Recht, insbesondere gegen das UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung – die „Single Convention on Narcotic Drugs“. Das ist die Kernaussage einer 53-seitigen Expertise, die Anfang März vorgestellt wurde. Autor Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen, hatte ein Gutachten im Auftrag des bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt. Dort heißt es: Deutschland müsste erst aus dem seit 1961 geltenden UN-Abkommen austreten. Nach wie vor ist auch nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem Notifizierungsverfahren ihr Veto gegen die deutschen Pläne einlegt.

Für die „grüne“ Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert- Gonther ist all das freilich nur ein „Totschlagargument“ von „ewig Gestrigen“. Andere „Grüne“ werfen den Kritikern der Cannabis-Freigabe vor, sie wollten „fortschrittliche Politik diskreditieren.“ Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, warnt vor einem „Anti-Cannabis-Feldzug“.

Holetschek indes hat Recht: „Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt.“ Eine der Lebenslügen der Cannabis-Befürworter ist auch die im Zuge der Liberalisierung angeblich erfolgende Entlastung der Polizei. Denn weder Anbau noch Transport oder Verkauf etwa an Heranwachsende sind ohne mehr Polizeikapazität kontrollierbar. Holetschek befürchtet zudem einen Cannabis-Tourismus zwischen den „Modellregionen“.

Vor allem aber: Die „Ampel“-Pläne drohen von Heranwachsenden als Bagatellisierung des Cannabiskonsums wahrgenommen zu werden. Kinder- und Jugendärzte warnen denn auch vor gravierenden gesundheitlichen Risiken. Würde der Cannabiskonsum unter Heranwachsenden um sich greifen, würde das deren Gehirnreifung mit lebenslangen Folgen stören. Dabei gibt es jetzt schon zu viele Kinder und Jugendliche, die zu Cannabis – auch als Einstiegsdroge – greifen. Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die Cannabis konsumiert haben, von 4,6 Prozent im Jahr 2011 auf 7,6 Prozent im Jahr 2021 angestiegen. Bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre verdoppelte sich der Anstieg. Während 2010 noch 12,7 Prozent angaben, gekifft zu haben, waren es 2021 rund 25 Prozent.

Übrigens: Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konsumieren etwa 4,5 Millionen Menschen in Deutschland bis 64 Jahre mindestens einmal im Jahr Cannabis. Boshafte Vermutung: Vielleicht ist die „Ampel“-Politik eben nur noch bekifft ertragbar. Oder es sitzen mittlerweile auch im Bundeskabinett Kiffer.