Der Publizist Dr. Hugo Müller-Vogg hat auf die Forderung des SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, einen lesenswerten Kommentar geschrieben, der mit dem Vorurteil aufräumt, dass dieses ungerecht und frauenfeindlich sei. Er belegt, dass das Gegenteil der Fall sei, denn „vom Steuervorteil durch das Splitting profitieren beide Partner. Die SPD scheint hier vom Ressentiment getrieben.
Feministische Innenpolitik
Also ein neuer Anlauf: Abschaffung des Ehegattensplittings. Es ist ein bekannter sozialdemokratischer Ladenhüter. Mit ihm lässt sich beides vermengen: ein bisschen Klassenkampf (weg mit den Vorteilen für die Reichen) und feministische Innenpolitik, weil die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten angeblich die Frauen an den Herd kettet.
Klingbeil hält das Splitting für ein „antiquiertes Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt“. Sein Generalsekretär Kevin Kühnert assistiert mit der Forderung, das Splittung durch eine „gerechtere Form der Einkommensteuer“ zu ersetzen. Ihm geht es um die Ziele „von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit“. Wie diese gerechtere Form aussehen soll, verrät Kühnert nicht.
Nun wissen Klingbeil und Kühnert sehr wohl, dass sich das Splitting in einer Koalition mit den Freien Demokraten nicht abschaffen lässt. Da müsste eine rot-grüne Mehrheit her, nach der es aber nicht aussieht. Gleichwohl wollen sich die Sozialdemokraten als Anwälte der kleinen Leute profilieren und dabei die FDP in die „neoliberale Ecke“ drängen. Ob das mit Blick auf die ohnehin ständigen rot-grün-gelben Streitereien klug ist, steht auf einem anderen Blatt.
Auch Karlsruhe dürfte nicht mitmachen
Doch stehen nicht nur die Mehrheitsverhältnisse einer Streichung des Splittings im Weg. Da hätten auch die Verfassungsrichter mitzureden. Das Ehegattensplitting wurde nach 1958 eingeführt, weil Karlsruhe die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten ohne Splitting für verfassungswidrig erklärt hatte.
Bei gemeinsamer Veranlagung mussten nämlich zwei berufstätige Eheleute nach der Heirat wegen der Steuerprogression zusammen mehr an den Fiskus abliefern, als sie insgesamt als Ledige gezahlt hatten. Das lässt sich mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbaren.
Die gemeinsame Veranlagung ohne Splitting hatten übrigens 1934 die Nationalsozialisten eingeführt. Sie wollten gemäß ihrem Weltbild Frauen auch dadurch vom Arbeitsmarkt fernhalten, indem sie die Steuerlast für Doppelverdiener überproportional erhöhten.
Beim geltenden Ehegattensplitting werden die Einkünfte von Eheleuten addiert und so besteuert, als hätte jeder genau die Hälfte zum Familieneinkommen beigetragen. Der Steuervorteil steigt also, wenn beide Partner unterschiedlich viel verdienen. Am höchsten ist er, wenn nur ein Partner für das Haushalteinkommen sorgt.
Sozialdemokraten und andere Linke rufen gerne nach Gerechtigkeit, wenn Bezieher höherer Einkommen von Steuervergünstigungen stärker profitieren als Bezieher niedriger Einkommen. Das liegt aber in der Logik der Steuerprogression: Je höher die steuerliche Belastung, umso höher ist der Effekt von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Steuerrecht ist in Bezug auf Mann und Frau neutral
Die Splittinggegner führen noch ein zusätzliches, feministisches Argument an. Weil der Splittingvorteil bei einem Alleinverdiener oder einer Alleinverdienerin am größten sei, würden viele Frauen vom Arbeitsmarkt ferngehalten. Dabei hält das Splitting niemand davon ab zu arbeiten. Das Steuersystem ist vielmehr in diesem Punkt absolut neutral.
Der Staat besteuert das gesamte Einkommen eines Ehepaars, ganz gleich, wer wieviel dazu beiträgt. Wie die Eheleute den Gelderwerb unter sich aufteilen, überlässt der Staat aus gutem Grund diesen selbst. Letztlich sorgt das Splitting dafür, dass – bei gleichem Gesamteinkommen – Ehen mit einem Alleinverdiener nicht höher besteuert werden als Familien, in denen beide Partner halbtags arbeiten.
Die gemeinsame Veranlagung ist schon deshalb geboten, weil in einer Ehe der arbeitende Partner zum Unterhalt des nicht arbeitenden verpflichtet ist. Beim Wegfall des Splittings müsste dem berufstätigen Partner ein zusätzlicher, steuerfreier Grundfreibetrag für den nicht arbeitenden zugestanden werden. Denn Karlsruhe hat die Besteuerung des Existenzminimums verboten. Und schon würde die Steuerlast des alleinigen Ernährers oder der alleinigen Ernährerin gemindert. Da wäre er wieder da, der Splitting-Effekt – wenn auch in verminderter Form.
Auch Beziehern mittlerer Einkommen nützt das Splitting
Klingbeil, Kühnert & Genossen wissen, dass sehr viele Familien vom Splitting profitieren. Das trifft immer dann zu, wenn ein Partner wegen der Kinder gar nicht oder nur halbtags berufstätig ist. Der Splitting-Vorteil ist schon bei mittleren Einkommen spürbar. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro muss ein Alleinverdiener 7.800 Euro an Einkommensteuer zahlen, dank des Splittings aber nur 3.900 Euro. Mit solchen Familien – und Wählern – sich anzulegen, erscheint der SPD dann doch zu riskant. Deshalb betonen Klingbeil und Kühnert unisono, eine Streichung des Splittings komme erst bei künftigen Ehen infrage.
Jenseits aller Reden von Gleichstellung und Steuergerechtigkeit: Die Abschaffung des Ehegattensplittings liefe auf eine verdeckte Steuererhöhung hinaus. Da bedarf es schon großer Phantasie, um sich davon eine Besserstellung berufstätiger Frauen zu versprechen.“
(Veröffentlicht auf www.cicero.de am 11. Juli 2023)